CY
Zypern
Zypern ist EU-Mitgliedstaat mit bekannten Tagezählungsregeln zur steuerlichen Ansässigkeit (einschließlich einer 60-Tage-Regel unter bestimmten Voraussetzungen). Der aufenthaltsrechtliche Status bleibt ein eigener Prozess.
Informationsüberblick zu gängigen Zypern-Residenzregeln.
Steuerliche Ansässigkeit
Nach der klassischen Regel gilt, wer in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage in Zypern verbringt, in der Regel als Steuerresident.
Zusätzlich gilt eine 60-Tage-Regel der steuerlichen Ansässigkeit, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (unter anderem nicht mehr als 183 Tage in einem beliebigen anderen einzelnen Land verbringen, einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhalten und in Zypern ein Unternehmen, eine Beschäftigung oder ein Amt ausüben).
- 183-Tage-Anwesenheitskriterium
- 60-Tage-Regel (strenge kumulative Voraussetzungen)
- Steuerjahr i. d. R. Kalenderjahr
Steuerliche Folgen
Zypriotische Steuerresidenten werden typischerweise mit Welteinkommen besteuert, vorbehaltlich von Befreiungen, Non-Domicile-Konzepten soweit anwendbar und Abkommen. Nichtresidenten typischerweise mit zypriotischen Einkünften.
Aufenthalt / EU
Unionsbürger können nach der Freizügigkeit residieren. Drittstaatsangehörige nutzen Aufenthaltstitel. Ein Titel bedeutet nicht automatisch steuerliche Ansässigkeit nach den Tagezählungsregeln.
Orientierung
- Zypriotisches Einkommensteuerrecht (183 / 60 Tage)
- Aufenthaltsrecht Zypern / EU