EU

Europäische Union

Die EU ermöglicht Freizügigkeit für Unionsbürger, doch die Steuerresidenz richtet sich nach dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats — oft ergänzt durch Doppelbesteuerungsabkommen.

Informationsüberblick: EU-Mobilität vs. nationale Steuerresidenz.

Freizügigkeit und Steuerresidenz

Unionsbürger genießen grundsätzlich Freizügigkeit und Aufenthaltsrechte in den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich Richtlinien und nationaler Formalitäten.

Steuerresidenz ist kein EU-einheitlicher Status. Jeder Mitgliedstaat prüft eigene Kriterien (Anwesenheitstage, Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen usw.).

  • Aufenthalt: EU-Recht + nationale Umsetzung
  • Steuerresidenz: nationales Recht
  • DBA können Besteuerungsrechte zuweisen

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel einen nationalen Aufenthaltstitel. Kurzaufenthalte im Schengen-Raum sind nicht gleich Steuerresidenz.

Mitgliedstaaten

Unten die vollständige EU-27-Liste — jedes Land öffnet eine eigene Leitfadenseite zu Steuerresidenz und Aufenthalt.

EU-27-Mitgliedstaaten

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine eigene Resifly-Leitfadenseite.

Orientierung

  • EU-Freizügigkeit / Aufenthalt für Unionsbürger
  • Nationale Regeln zur Steuerresidenz der Mitgliedstaaten