EU

Europäische Union

Die EU ermöglicht Freizügigkeit für Unionsbürger, doch die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats — und kann durch Abkommen beeinflusst werden.

Informationsüberblick: EU-Mobilität vs. nationale steuerliche Ansässigkeit.

Freizügigkeit und steuerliche Ansässigkeit

Unionsbürger genießen grundsätzlich Freizügigkeit und Aufenthaltsrechte in den Mitgliedstaaten, vorbehaltlich Richtlinien und nationaler Formalitäten (Anmeldung, ausreichende Mittel, Krankenversicherung in manchen Fällen).

Steuerliche Ansässigkeit ist kein EU-einheitlicher Status. Jeder Mitgliedstaat prüft eigene Kriterien (oft Anwesenheitstage, ständigen Wohnsitz und den Mittelpunkt der Lebensinteressen). Ein Umzug innerhalb der EU kann das Land der steuerlichen Ansässigkeit ändern.

  • Aufenthalt: weitgehend EU-Recht plus nationale Umsetzung
  • Steuerliche Ansässigkeit: nationales Recht jedes Mitgliedstaats
  • Doppelbesteuerungsabkommen können Besteuerungsrechte zuweisen

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel einen nationalen Aufenthaltstitel (oder, soweit verfügbar, einen EU-Langzeitstatus). Kurzaufenthalte im Schengen-Raum sind nicht gleich steuerliche Ansässigkeit oder langfristiger Aufenthalt.

Tagezählung und Wohnverhältnisse bleiben für die steuerliche Ansässigkeit relevant, auch wenn der aufenthaltsrechtliche Status klar ist.

Mitgliedstaaten

Unten die vollständige EU-27-Liste — jedes Land öffnet eine eigene Leitfadenseite zur steuerlichen Ansässigkeit und zum Aufenthalt.

EU-27-Mitgliedstaaten

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine eigene Resifly-Leitfadenseite.

Orientierung

  • EU-Freizügigkeit / Aufenthalt für Unionsbürger
  • Nationale Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit der Mitgliedstaaten
  • OECD-/UN-Musterabkommen, wie sie in vielen bilateralen Abkommen verwendet werden