KZ
Kasachstan
In Kasachstan knüpft die Steuerresidenz natürlicher Personen häufig an die physische Anwesenheit an; der Migrationsstatus folgt dem Migrationsrecht.
Informationsüberblick zu gängigen Residenzkonzepten in Kasachstan.
Steuerresidenz
Eine natürliche Person gilt in der Regel als Steuerresident, wenn sie sich in einem zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum mindestens 183 Kalendertage in Kasachstan aufhält (vorbehaltlich Steuergesetzbuch und Ausnahmen).
- 183-Tage-Test
- Residenten: typischerweise Welteinkommen
- Nichtresidenten: typischerweise kasachische Einkünfte
Migrationsstatus
Befristeter Aufenthalt und Aufenthaltserlaubnisse sind migrationsrechtliche Kategorien und ersetzen nicht die Tagezählung für die Steuerresidenz.
Orientierung
- Steuergesetzbuch der Republik Kasachstan
- Migrationsrecht Kasachstans