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Russland

In Russland sind Steuerresidenz und Migrationsstatus getrennte Begriffe. Die Steuerresidenz hängt vor allem von der physischen Anwesenheit ab.

Basierend auf bekannten Regeln des russischen Rechts (Informationsüberblick).

Steuerresidenz (Steuergesetzbuch der RF)

Nach Artikel 207 des Steuergesetzbuchs der Russischen Föderation gilt eine natürliche Person in der Regel als Steuerresident, wenn sie sich in einem beliebigen zusammenhängenden 12-Monats-Zeitraum mindestens 183 Kalendertage in Russland aufhält.

Der Aufenthalt wird durch kurzfristige Auslandsreisen (in der Regel unter sechs Monaten) zu Heil- oder Ausbildungszwecken unter den im Gesetzbuch genannten Voraussetzungen nicht unterbrochen.

  • Hauptkriterium: 183+ Tage in einem rollierenden 12-Monats-Fenster
  • Tage werden in der Regel als Kalendertage der Anwesenheit gezählt
  • Heil-/Ausbildungsreisen können den Aufenthalt unter Umständen nicht unterbrechen

Auswirkungen der Steuerresidenz

Steuerresidenten werden typischerweise mit Welteinkommen nach NDFL-Regeln besteuert.

Nichtresidenten unterliegen in der Regel nur russischen Einkünften, oft mit höheren Sätzen, sofern kein Sonderregime oder Abkommen greift.

Migrationsstatus

Migrationsstatus (befristeter Aufenthalt, RVP, VNZh, Staatsangehörigkeit) folgt dem Migrationsrecht und ist nicht mit der 183-Tage-Steuerregel identisch.

  • Befristeter Aufenthalt
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis (RVP)
  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis (VNZh)
  • Staatsangehörigkeit

Hinweise für Vielreisende

Bei häufigen Grenzübertritten sollten Kalendertage in Russland sorgfältig erfasst werden — auch kurze Aufenthalte zählen zum 183-Tage-Schwellenwert.

Wichtige Rechtsbezüge

  • Steuergesetzbuch der RF, Artikel 207
  • Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht (RVP, VNZh)