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Deutschland
Die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland knüpft vor allem an Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt an. Aufenthaltstitel sind eine eigene rechtliche Ebene.
Informationsüberblick zu gängigen steuerlichen Konzepten.
Steuerliche Ansässigkeit
Eine natürliche Person kann steuerlich ansässig sein, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland unterhält oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ein gewöhnlicher Aufenthalt wird häufig mit einem durchgehenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Verbindung gebracht; maßgeblich sind die konkreten Umstände.
- Wohnsitz: Wohnung zur persönlichen Nutzung
- Gewöhnlicher Aufenthalt: gefestigte Präsenz in Deutschland
- Unbeschränkte Steuerpflicht folgt in der Regel der Ansässigkeit
Steuerliche Folgen
Ansässige unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht mit Welteinkommen (vorbehaltlich Abkommen und Sonderregeln).
Nichtansässige werden typischerweise nur mit deutschen Einkünften beschränkt besteuert.
Aufenthaltsrecht
Visa, Freizügigkeit, Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis richten sich nach dem Aufenthaltsrecht und ersetzen nicht die steuerliche Prüfung von Wohnsitz und Aufenthalt.
Orientierung
- Konzepte Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt im Einkommensteuerrecht
- Aufenthaltsrecht zu Aufenthaltstiteln