GR
Griechenland
Die griechische Steuerresidenz knüpft häufig an ständigen Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen und/oder physische Anwesenheit an. Aufenthaltstitel folgen einem eigenen Rahmen.
Informationsüberblick zu häufig genannten Kriterien.
Kriterien der Steuerresidenz
Eine Person kann als griechischer Steuerresident gelten, wenn sich der ständige Wohnsitz oder der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Griechenland befindet oder eine Anwesenheit von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr vorliegt (vorbehaltlich gesetzlicher Details).
Familiäre und wirtschaftliche Bindungen sowie verfügbarer Wohnraum sind oft neben der Tagezählung relevant.
- Ständiger Wohnsitz in Griechenland
- Mittelpunkt der Lebensinteressen
- Anwesenheit über 183 Tage im Jahr (soweit anwendbar)
Steuerliche Folgen
Residenten werden in der Regel mit Welteinkommen besteuert; Nichtresidenten typischerweise nur mit griechischen Einkünften, sofern kein Abkommen oder Sonderregime greift.
Aufenthaltsstatus
Visa und Aufenthaltstitel richten sich nach dem Migrationsrecht und ersetzen nicht die steuerliche Residenzprüfung.
Orientierung
- Konzepte der Steuerresidenz im griechischen Einkommensteuerrecht
- Rahmen für Aufenthaltstitel